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Was „DSGVO-konform“ auf der Startseite bedeutet: Datenschutz bei KI-Interviews

KurzfassungErläuterung des Badges „DSGVO-konform“ neben ISO 42001 und AI Verify—Einwilligungszwecke, Video/Audio und was das Label für HR und Compliance (nicht) behauptet.

Was „DSGVO-konform“ auf der Startseite bedeutet: Datenschutz bei KI-Interviews
DSGVO-konform|KI-Interviews

Neben ISO 42001 und AI Verify steht auf der MIND-Interview-Startseite das Badge DSGVO-konform. Es signalisiert, dass KI-Interviews und Screening-Flows entlang typischer DSGVO-Anforderungen gestaltet sind: Zwecke, Einwilligung wo erforderlich, Datenminimierung und nachvollziehbare Dokumentation.

Gerade bei hohem Bewerbungsaufkommen und Konzernrevisionen reicht Tempo allein nicht. Das Badge betont: Durchsatz und prüfbare Datenverarbeitung gehören zusammen.

Was das Badge behauptet—und was nicht

„DSGVO-konform“ meint produktseitige Ausrichtung, keine behördliche Zertifizierung und keinen Ersatz für Ihre DPIA, AV-Verträge oder Rechtsberatung im konkreten Rollout.

Personenbezogene Daten im KI-Videointerview

Asynchrone Interviews umfassen typischerweise Kontaktdaten, Lebenslauf, Video/Audio, Transkription, KI-gestützte Scores und Prozessprotokolle. Einwilligungen werden nach verständlichen Zwecken getrennt und vor Interviewbeginn protokolliert.

Checkliste für HR und Compliance

  • Zwecke und Aufbewahrung in Stellenanzeige und Einladung klar benennen.
  • Einwilligung auf tatsächliche Verarbeitung (Aufnahme, STT, Scoring) prüfen.
  • Zugriff, Retention und Auftragsverarbeitung an interne Policies anbinden.
  • Versionierte Einwilligungsnachweise für Audits und Betroffenenrechte bereithalten.

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